Alle vom Arzt verordneten krankengymnastischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Es fällt jedoch eine Zuzahlung pro Rezept an.
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils aktuellen Fassung.
Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von einigen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse oder unter http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Auch die Beihilfe übernimmt Kostenanteile.
Telefon (0 57 61) 960 60
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Termine nach Vereinbarung
montags bis freitags
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Terminabsagen bitte nur telefonisch.