Preise

Wir rechnen Rezepte ab für

  • Privatkassen
  • Betriebskrankenkassen
  • Ersatzkassen
  • Berufsgenossenschaften

Krankengymnastik

Alle vom Arzt verordneten krankengymnastischen Leistungen werden von der Krankenkasse übernommen. Es fällt jedoch eine Zuzahlung pro Rezept an.

Heilpraktik

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) in der jeweils aktuellen Fassung.

 

Osteopathie

Die Kosten für osteopathische Behandlungen werden von einigen Krankenkassen übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Kasse oder unter http://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html

 

Auch die Beihilfe übernimmt Kostenanteile.